Weitere Lockerungen für den Sport

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) am 09.07.2021 macht der Sport in NRW einen weiteren großen Schritt in Richtung Normalität. Die neue Verordnung sieht nur noch wenige Einschränkungen vor.

Ab sofort gibt es in der NRW-CoronaSchVO eine neue Inzidenzstufe 0, mit der viele weitere Lockerungen einhergehen. Sie gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 10 und ermöglicht die Sportausübung ohne Einschränkungen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls diesen Schwellenwert unterschritten hat, sind auch Lockerungen z. B. bei den Zuschauern möglich.

Die geltenden Regelungen sind in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt - je nach Inzidenzstufe vor Ort:

  • Stufe 0 Inzidenz ≤ 10
  • Stufe 1 Inzidenz ≤ 35
  • Stufe 2 Inzidenz 50-35,1
  • Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

In welcher der vier Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht.

Die aktuelle CoronaSchutzVO finden Sie hier.

++ Update ++ Die tabellarische Orientierungshilfe vom LandesSportBund steht unter "Weitere Informationen" auf dieser Seite als aktualisierte PDF zum Download bereit  (Stand: 09. Juli 2021).