WDFV verlängert Wechselperiode I bis 5. Oktober 2020

Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat die aktuell laufende Wechselperiode I bis zum 5. Oktober 2020 verlängert. Mit den Beschlüssen, die Wechselperiode I im Bereich des WDFV und seiner Landesverbände über den 31. August 2020 hinaus für den Fußball und den Futsal zu verlängern, reagiert der WDFV auf die Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie auf den Spielbetrieb in den westdeutschen Spielklassen.

Durch die Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des WDFV am 21. August 2020 sind die Beschlüsse wirksam. Die Wechselfristen im Jugendbereich sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen. Weitere Details zu den Bestimmungen bei Vereinswechseln sind in der Spielordnung und der Futsal-Spielordnung des WDFV erklärt.

Der WDFV-Beirat hatte im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß 25 Abs. 6 Verbandssatzung/WDFV, vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Verbandstag, folgende Beschlüsse gemäß § 16 Spielordnung/DFB n.F. und § 18 SpO/WDFV n.F. sowie gemäß § 7 Futsal-Ordnung/DFB n.F. und § 17 F-SpO/WDFV n.F. gefasst:

Verlängerung Wechselperiode über den 31.08. hinaus:

  • Für den Bereich des WDFV und seiner Landesverbände werden § 17, § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 2.1 SpO für das Jahr 2020 dahingehend abgeändert, dass der 31.08.2020 jeweils durch den 05.10.2020 ersetzt wird.
  • Für den Bereich des WDFV und seiner Landesverbände werden § 16, § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2.1 F-SpO für das Jahr 2020 dahingehend abgeändert, dass der 31.08.2020 durch den 05.10.2020 ersetzt wird.

Als Service für Vereine steht die WDFV-Hotline montags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr unter 0203 7172 - 160 zur Verfügung.