WDFV-Service: Hinweise und Tipps zur laufenden Transferperiode

Sommerzeit ist Transferzeit: Das ist im Amateurfußball nicht anders als in der Bundesliga. Welche Fristen müssen bei Vereinswechseln in Nordrhein-Westfalen im Sommer beachtet werden? Abmeldung online – wie funktioniert das? Das Servicecenter des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Welche Transferperioden gibt es?
Das offizielle Spieljahr beginnt immer am 1. Juli. Die Transferperiode I läuft von 1. Juli bis 31. August. Transferperiode II liegt im Winter von 1. bis 31. Januar. 

Was muss man als Spieler bei der Abmeldung beachten?
Wer als Amateurfußballer und Amateurfußballerin im Sommer den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 30. Juni bzw. im Jahr 2019 bis zum 01.07.2019 abmelden. Es reicht dabei, seine Spielberechtigung beim alten Verein abzumelden, man muss nicht auch als Vereinsmitglied austreten. Es besteht die Möglichkeit, die Abmeldung online über den Verein direkt im DFBnet vorzunehmen. Alternativ kann man sich weiterhin über den Postweg abmelden. Dies erfolgt per Einschreiben-Postkarte – mit Beleg als Nachweis. Entscheidend für die Abmeldung ist hierbei das Datum des Poststempels. 

Abmeldung online – wie funktioniert das?
Die Abmeldung eines Spielers oder einer Spielerin kann vom abgebenden Verein im DFBnet vorgenommen werden. Dies geschieht über das Modul Antragstellung online. Im Seniorenbereich ist auch die sogenannte stellvertretende Abmeldung möglich. Heißt: Auch der neu aufnehmende Verein kann den Spieler mit dessen Einverständnis beim alten Klub abmelden. Der abgebende Klub erhält automatisch eine Benachrichtigung hierüber. 

Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Nach der Online-Abmeldung wird von der Passstelle zeitnah die Freigabe für Freundschaftsspiele erteilt. Liegt vom abgebenden Verein auch die Freigabe für Pflichtspiele vor, wird natürlich auch diese erteilt. Normalerweise ist die Freigabe für Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) allerdings mit der Entrichtung einer Ausbildungsentschädigung des neuen Vereins an den alten Klub verbunden. 

Bei der Abmeldung per Post ist Folgendes zu beachten: Am Folgetag des ausgewiesenen Abmeldedatums (Poststempel) beginnt eine 14-Tage-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Klub den Spieler über das Modul Antragstellung online abmelden oder den Pass des Spielers per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung herausgeben - an die Passstelle, den neuen Verein oder den Spieler selbst. Wird die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, verliert der abgebende Klub sein Recht auf Ausbildungsentschädigung. Der Spieler erhält bei fristgerechter und ordnungsgemäßer Abmeldung automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein. Argumente wie Urlaub des Vorsitzenden oder krankheitsbedingte Abwesenheit eines zuständigen Vorstandsmitglieds zählen nicht. Jeder Verein muss Sorge dafür tragen, dass seine Post regelmäßig gesichtet wird und nicht liegen bleibt. 

Grundsätzlich gilt beim Vereinswechsel: Der wechselnde Spieler muss Mitglied seines neuen Klubs werden. Der aufnehmende Verein muss einen Antrag auf Spielerlaubnis ausfüllen, vom Spieler unterschreiben lassen und bei der Passstelle einreichen. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Spielberechtigung online über das DFBnet zu regeln. 

Kann ein Spieler noch wechseln, wenn er sich erst nach dem 30. Juni abmeldet?
Ja. Er hat die Möglichkeit, einen Vertrag zu unterschreiben und damit Berufsspieler (ehemals Vertragsamateur genannt) zu werden. Diese Option bietet sich im Sommer bis zum letzten Tag der Transferperiode I, also bis 31. August. Jederzeit die Möglichkeit zum Wechsel hat ein Amateurfußballer, sobald sein letztes Spiel mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Er ist dann sofort spielberechtigt für den neuen Klub, ohne dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird. 

Ausbildungsentschädigung: Was ist das und wie hoch liegt sie?
Ausbildungsentschädigungen sind in den §18 SpO/WDFV und §12 JSpO/WDFV geregelt.
» Die Spielordnung und die Jugendspielordnung sind unter diesem Link zu finden

Wie ist eine nachträgliche Zustimmung formal korrekt?
Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel oder eine Freigabezusicherung kann im Rahmen des Vereinswechselverfahrens nur dann anerkannt werden, wenn der abgebende Verein die Freigabe auf Vereinsbriefpapier bedingungslos schriftlich erklärt hat.

WDFV/FUSSBALL.DE
» Hier geht es direkt zum Kompetenzzentrum für Spielberechtigungen