VKLAs wollen die westfälische Leichtathletik zukunftssicher machen

Auf der turnusmäßigen Frühjahrstagung des Verbands-Leichtathletik-Ausschusses (VLA) mit den Vorsitzenden der Kreis-Leichtathletik-Ausschüsse (VKLA)am Samstag ging es zwar auch um die abschließenden Jahresberichte 2017 zu den Kernthemen Leistungssport und Finanzen, aber die Planungen für die Zukunft standen eindeutig im Mittelpunkt.

Die anstehenden Themen waren vom VLA und der hauptamtlichen Verwaltung umfassend vorbereitet und konnten zügig diskutiert werden. Dabei hat sich der in den vergangenen Jahren praktizierte verstärkte Informationsfluss wieder einmal bewährt: Die VKLAs mussten nicht erst während der Tagung in die einzelnen Themen eingeführt werden, sondern konnten auf gleichem Wissensstand direkt in die Diskussion einsteigen.

Als roter Faden zog sich durch alle Themen und Entscheidungen der Wille, durch Innovationen und Verbesserungen die westfälische Leichtathletik zukunftssicher zu machen. Das beginnt schon beim aktuellen Thema der ab Ende Mai gültigen EU-Datenschutz-Grundverordnung: Um Nachteile für Veranstalter und Vereine abzuwehren, sind bestimmte Vorgaben in den Veranstaltungsausschreibungen und den Mitglieder-Aufnahmeanträgen notwendig. Da sollen einerseits die Vereine nicht „im Regen stehengelassen“ werden, andererseits aber auch nicht lange auf Vorgaben übergeordneter Verbände wie DLV oder LSB gewartet werden.

Aktualisierung der Leichtathletik-Ordnung ist erforderlich

Im Gesamtverband werden aktuell Vorschläge zu Veränderungen der FLVW-Satzung beim nächsten Verbandstag im Juni 2019 vorbereitet. Im Nachgang sind dann auch Aktualisierungen der nachgeordneten Leichtathletik-Ordnung erforderlich. Es besteht Übereinstimmung, dass das nicht nur redaktionelle Anpassungen sein sollen, sondern auch inhaltliche Modernisierungen wie eine Stärkung des Hauptamts oder mehr Selbständigkeit der Kommissionen. Zur Erarbeitung konkreter Formulierungen wurde eine Arbeitsgruppe aus drei VKLAs und zwei VLA-Mitgliedern eingesetzt. Damit eine veränderte Leichtathletik-Ordnung 2019 möglich werden kann, ist aber noch viel Überzeugungsarbeit aller VKLAs bei ihren jeweiligen Kreisvorsitzenden gefragt.

Erste Priorität auf allen Verbandsebenen hat das vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) seit Jahren versprochene IT-Gesamtpaket, das unter dem Titel „DLV-net“ alle EDV-Verwaltungsvorgänge von der Mitgliederverwaltung über die Veranstaltungsdurchführung bis zu den Bestenlisten bundeseinheitlich zusammenfassen soll. FLVW-Vizepräsident Peter Westermann zeigte sich zuversichtlich, dass in nächster Zeit endlich Fortschritte erzielt werden: „In Frankreich wurde das einfach von oben per Order eingeführt, im föderalen System in Deutschland wollen zunächst alle DLV-Landesverbände ihre eigenen Interessen durchsetzen – und das zieht sich immer noch hin.“

Während in der EDV dringend auf Neuerungen gewartet wird, scheinen die im Personalbereich nicht vorrangig: Die Abfrage, welche Tagungsteilnehmer in der kommenden Wahlperiode 2019 bis 2022 zur Wiederwahl zu Verfügung stehen, ergab, dass nach dem größeren Personalumbruch 2016 nun auf eine Konsolidierung gesetzt wird.

Weitere Informationen aus der VKLA-Frühjahrstagung:

  • Der Finanzabschluss 2017 zeigt eine kostenbewusste Haushaltsführung der FLVW-Leichtathletik mit einem Ausgabenstand von 6% unter dem Ansatz. Für 2018 mussten allerdings geringere Zuschusseinnahmen eingeplant werden.

  • Die vom DLV gestrichene Veranstaltungs-Anmeldekategorie „regionales Sportfest“ wird auf Druck der betroffenen Vereine sehr bald wieder eingeführt.

  • Die Arbeit im 2017 gegründeten Landes-Dachverband „Leichtathletik-NRW e.V.“ läuft gut an.

  • Probleme mit dem Leistungsstand der Werfer sind auch auf die vielen neuen Kunstrasenplätze zurückzuführen, auf denen nun kein Diskus- und Speerwurftraining mehr möglich ist.