„Soforthilfe Sport“-Programm des Landes um drei Monate verlängert

Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. Mai (Samstag) 2020 bis zum 15. August 2020 erneut über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen (schriftliche Anträge sind nicht möglich). Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine Mitgliedsorganisation (wie dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber.

Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.

» Alle Fragen und Antworten zur Förderbeantragung sowie den Link zum Förderportal finden Sie auf der Seite des LSB NRW

» Die aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung (16.05.) und die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW finden Sie im rechten Seitenrand