Saisonabbruch mit Wertung: Fragen und Antworten zur VFA-Empfehlung

Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) hat am Dienstagabend dem Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) die endgültige Empfehlung für die Wertung der aktuellen Saison vorgelegt. Das Gremium spricht sich für einen Saisonabbruch ohne Absteiger, aber mit Aufsteigern aus. Laut Empfehlung soll der aktuelle Tabellenerste aufsteigen. Sollte diese ermittelte Mannschaft nicht mit dem Tabellenersten der Hinrunde übereinstimmen, dann steigt auch zusätzlich die beste Mannschaft der Hinrunde auf. Bei einer unterschiedlichen Anzahl absolvierter Spiele wird eine Quotientenregelung angewendet. Der FLVW beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen zur empfohlenen Saisonwertung (FAQ).

Wie geht es jetzt weiter?

Sollte nach dem Präsidium auch die Ständige Konferenz (11. Mai) der Empfehlung des VFA folgen, wird ein außerordentlicher Verbandstag im Juni über den endgültigen Saisonabbruch mit der vorgeschlagenen Wertung abstimmen. Der Verbandstag ist das höchste Gremium des Verbandes und setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Präsidiums, aus den Kreisvorsitzenden, aus den weiteren Delegierten der Kreise, aus den Vorsitzenden der Ausschüsse gemäß § 33 Absatz (1), aus dem Vorsitzenden des Verbandssportgerichtes als Vertreter der Sportgerichtsbarkeit, aus den Vertretern der verbandsangehörigen lizenzierten Vereinen des Ligaverbandes (§ 16 der DFB-Satzung) sowie aus den Ehrenmitgliedern. Der außerordentliche Verbandstag wird aufgrund der derzeit geltenden Beschränkungen virtuell durchgeführt. Die Organisation hierzu läuft bereits im Hintergrund. Die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages ist notwendig, weil eine so weitreichende Entscheidung wie ein Saisonabbruch nicht allein durch das Präsidium oder die Ständige Konferenz getroffen werden kann.

Warum soll es überhaupt einen Abbruch und keine Saisonfortsetzung geben?

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie und der behördlichen Auflagen ist der Amateurfußball-Spielbetrieb derzeit nicht möglich. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat deshalb seine Spielordnung angepasst, die eine zeitliche Flexibilität für das Ende der Spielzeit 2019/2020 und den Beginn der Saison 2020/2021 zulässt. In einer vom FLVW online durchgeführten Abfrage eines Meinungsbildes haben sich 88,4 Prozent der teilnehmenden westfälischen Vereine (1.149) jedoch gegen eine Saisonfortsetzung zu einem unbestimmten Zeitpunkt – frühestens aber ab 1. September – ausgesprochen. Stattdessen sprachen sie sich für eines der drei zur Wahl stehenden Abbruchszenarien mit Aufsteigern und ohne Absteiger aus (Annullierung / Hinrundentabelle / aktueller Tabellenstand). Um dieses Stimmungsbild zu vertiefen, wurden im Nachgang der Online-Befragung Videokonferenzen mit allen Vereinen der überkreislichen Spielklassen durchgeführt. Hieran nahmen insgesamt 312 Clubs teil, von denen sich 98 % für einen Saisonabbruch ausgesprochen haben. Auf Basis dieses umfassenden Meinungsbildes hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) eine Empfehlung erarbeitet, die die Wünsche der Vereine bestmöglich berücksichtigen soll.

Warum soll die Saison mit Wertung abgebrochen werden?         

Der FLVW will die bisher erbrachte sportliche Leistung der Vereine würdigen. Auch das Ergebnis der Online-Umfrage und die zahlreichen per Videokonferenz geführten Gespräche zeigen ganz klar, dass die Mehrheit der Befragten eine Saisonwertung wünscht. Dem kommt der VFA mit seiner Empfehlung nach.

Warum sieht die Empfehlung keine Absteiger vor?

Aus dem vom FLVW extern beauftragten Rechtsgutachten geht ganz klar hervor, dass Vereine im Abstiegskampf keine Nachteile (im Sinne eines Abstiegs) von einem Saisonabbruch haben sollen. Des Weiteren wird in dem Gutachten zum Ausdruck gebracht, dass bei einem Abstieg die wirtschaftlichen Folgen für einen Verein gravierender seien als bei einem Verbleib in der Liga.

Was genau ist die vom VFA angewendete Quotientenregelung und wie wird sie berechnet?

Die Quotientenregelung wird dann durchgeführt, wenn Mannschaften nicht die gleiche Anzahl von Spielen absolviert haben (zum Beispiel durch witterungsbedingte Absagen). Zur Berechnung des Quotienten werden die bisher gesammelten Punkte durch die Anzahl der bislang ausgetragenen Spiele geteilt. Zum Beispiel: Verein A hat 41 Punkte gesammelt und 20 Spiele absolviert. Der Quotient würde dann bei 2,050 liegen (41 geteilt durch 20). Hat Verein B jedoch nur 18 Spiele absolvieren können und bislang 38 Punkte eingesammelt, steht er nach absoluten Zahlen hinter Verein A in der Tabelle, würde aber aufgrund des besseren Quotienten (2,111) aufsteigen. Die Quotientenregelung ist auch aus Sicht des VFA in solchen Fällen die fairste Berechnungsgrundlage, um eine endgültige Rangfolge in der Tabelle herzustellen.

Warum soll es keine „Wildcards“ geben? Man könnte doch in Ausnahmefällen ein Auge zudrücken und weitere Mannschaften aufsteigen lassen?

Der VFA hat in seiner Empfehlung ein Modell entwickelt, das sowohl die (1) aktuell beste als auch die (2) hinrundenbeste Mannschaft aufsteigen lässt, sofern es sich um unterschiedliche Vereine handelt. Damit hat das Gremium also eine zusätzliche Tür geöffnet, um Clubs den Aufstieg zu ermöglichen. Nimmt man die online basierte Vereinsumfrage als Grundlage, wurden somit die Optionen (1) Wertung nach der Hinrundentabelle als auch (2) Wertung nach aktuellem Tabellenstand berücksichtigt. Die Quotientenregelung trägt zusätzlich dazu bei, dass die Ermittlung der besten Mannschaften rein auf den bisher gesammelten Punkten im Verhältnis zu den absolvierten Spielen basiert. Der FLVW möchte im Sinne einer größtmöglichen Transparenz auf jeden Fall ausschließen, dass einzelne Mannschaften von Personen, Gremien oder aufgrund sonstiger Umstände bevorzugt oder benachteiligt werden. Die errechneten Zahlen sind somit intersubjektiv nachvollziehbar und für jeden überprüfbar.

Ist die VFA-Empfehlung überhaupt zulässig, wenn weitere Mannschaften aufsteigen?

Ja. Laut des vom FLVW extern beauftragten Rechtsgutachtens sind mehrere Varianten einer Saisonwertung bei Abbruch zulässig. Also sowohl eine Wertung nach aktuellem Tabellenstand als auch nach der Hinrundentabelle. Das Ziel des VFA war und ist es, die fairste Lösung für einen Aufstieg zu finden. Das Gremium hat sich deshalb für ein Modell entschieden, das beide Varianten miteinbezieht. Somit ist der VFA den Vereinen in seiner Empfehlung stark entgegengekommen, weil es verschiedene Zeitpunkte der sportlich erbrachten Leistung berücksichtigt und es mehrere Aufsteiger geben wird.

Wie wirkt sich die Größe der Staffeln bzw. Erhöhung der Staffeln in Zukunft aus?

Sollte der Empfehlungsbeschluss des VFA zum Tragen kommen, würde das für die überkreislichen Spielklassen der Männer folgende Situation darstellen:

Oberliga Westfalen: 20 Vereine (vorher 18)
Westfalenliga: 33 Vereine (vorher 32)
Landesliga: 76 Vereine (vorher 64)
Bezirksliga: 223 Vereine (vorher 193)

Wie sollen die zusätzlichen Mannschaften in die Staffeln eingeteilt werden?

Durch die vermehrte Anzahl der Aufsteiger müssten zusätzliche Staffeln in der Landesliga (+1) und Bezirksliga (+2) eingeführt werden. Durch einen vermehrten Abstieg in der darauffolgenden Saison oder aber auch in zwei aufeinanderfolgenden Saisons würde die gewünschte Anzahl an Mannschaften in der jeweiligen Spielklasse wieder erreicht werden. Auch bei den Frauen soll eine zusätzliche Bezirksliga (+1) installiert werden.

Können Vereine, die ihre Mannschaft bereits zurückgezogen haben, dies noch einmal revidieren?

Nein. Bei dem Empfehlungsbeschluss gibt es nur Aufsteiger (Meister und Meisterehrungen entfallen) und keine Absteiger. Dieses gilt jedoch nicht für Mannschaften, die in der Spielzeit 2019/2020 zurückgezogen wurden bzw. noch zurückziehen werden – diese steigen definitiv ab. Das Datum, bis wann Vereine ihre Teams noch zurückziehen können, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Sollten Mannschaften, die nach der aktuellen Tabelle auf einem Abstiegsplatz stehen, trotzdem einen Abstieg wünschen, müssen diese Vereine ihren Abstiegswunsch (Rückzug) dem VFA-Vorsitzenden Reinhold Spohn über das E-Postfach mitteilen.

Wie handhaben es die 29 FLVW-Kreise? Kann die Empfehlung auch für die vielen Kreisligen angewendet werden?

Der FLVW hatte von vornherein eine für das gesamte Verbandsgebiet einheitliche Lösung als Ziel ausgegeben, was die Kreisvorsitzenden nach den zahlreichen Videokonferenzen voll und ganz unterstützen. Die Empfehlung des VFA ist für alle Spielklassen auf Kreisebene anwendbar. Das Gremium empfiehlt den spielleitenden Stellen, dem vorgeschlagenen Modell zu folgen. Am 11. Mai beraten die Kreisvorsitzenden gemeinsam mit dem Präsidium in der Ständigen Konferenz über die VFA-Empfehlung.

Wie ist der Stand im westfälischen Jugendfußball? Wird das gleiche Modell angewendet?

„Für den Kinder- und Jugendfußball streben wir eine möglichst identische Umsetzung für einen Gleichschritt im FLVW an", gibt Vizepräsident Jugend Holger Bellinghoff einen ersten Ausblick und ergänzt: „Zudem sind aber auch die Besonderheiten in der Organisation des Kinder- und Jugendspielbetriebes zu beachten." Harald Ollech, Vorsitzender des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) stellt die nächsten Meilensteine vor: „Der VJA hat einstimmig die Durchführung eines außerordentlichen Verbandsjugendtages im Umlaufverfahren beschlossen. Dem höchsten Jugendorgan des FLVW wird die Entscheidung über den Saisonabschluss 2019/2020 übertragen. Zur Vorbereitung der Beschlüsse steht der VJA im Austausch mit den Kreis-Jugend-Ausschüssen."

Warum gibt es keine einheitliche Regelung in ganz Deutschland – oder zumindest in Nordrhein-Westfalen?

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) ist einer von 21 Landesverbänden innerhalb des Deutschen Fußball-Bundes. Regelmäßig tauschen sich Verbände untereinander sowie mit den Regionalverbänden und dem DFB aus. Da den Landesverbänden die Organisation des Spielbetriebs bis einschließlich zur 5. Liga obliegt, kann jeder Landesverband die aus seiner Sicht beste Lösung zum Umgang mit der aktuellen Spielzeit erarbeiten. Wie auch der FLVW haben zahlreiche Verbände Stimmungsbilder bei ihren Vereinen eingeholt und Videokonferenzen durchgeführt – oder tun dies noch. Da die Interessenlagen bei den Vereinen von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich sein können, kann es entsprechend auch zu einem unterschiedlichen Umgang mit der aktuellen Spielzeit kommen. Auch in Nordrhein-Westfalen ist derzeit noch offen, wie die benachbarten Fußball-Verbände Mittelrhein und Niederrhein mit der Saison umgehen werden.