Mit dieser neuen Regelung sparen FLVW-Vereine Geld

Im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) gibt es einige neue Regeln auf den Fußballplätzen. Wir blicken auf die wichtigsten Neuerungen des Regelwerks für die überkreislichen Frauen- und Männer-Ligen des FLVW. Ein aktueller Beschluss im Hinblick auf die Trikotwerbung lässt die Vereine sogar Geld sparen.

Bis jetzt waren die Anträge auf Genehmigung der Werbung auf Spielkleidung grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Ständige Konferenz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai beschlossen, dass ab der Saison 2019/2020 für drei Jahre auf die Erhebung von Gebühren für Trikotwerbung verzichtet wird. Doch auch in vielen anderen Bereichen gibt es Neuerungen:

Spielverlegungen:
Spielverlegungen sind nach vorn und nach hinten möglich. Bei einer Verlegung nach hinten muss das Spiel spätestens an dem darauffolgenden Donnerstag ausgetragen werden. Die Verlegung eines Spiels auf einen späteren Termin ist grundsätzlich möglich, wenn am Sonntag ein Spiel der 1. oder 2. Bundesliga in räumlicher Nähe zum Spiel des Amateurvereins stattfindet. Dabei muss dem zuständigen Staffelleiter mindestens zehn Tage vorher ein Spielverlegungsantrag im DFBnet dieses Heimvereins vorliegen. Ein Verlegen von Spielen nach hinten ist ab dem 01.05. einer jeweiligen Sasion nicht mehr erlaubt.

Gelb-Sperre:
Ein Spieler, den der Schiedsrichter in fünf Meisterschaftsspielen durch das Zeigen der Gelben Karte verwarnt hat, ist automatisch für die nächsten zehn Tage für alle Spiele im Seniorenbereich seines Vereins gesperrt. Ausgenommen sind dabei allerdings Pokalspiele, Entscheidungsspiele sowie DFB- und DFL-Spielklassen. Dabei darf die Sperre zudem höchstens für ein Meisterschaftsspiel gelten. Die Sperre bedarf keines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung.

Auswechslungen bei Freundschaftsspielen (auch bei Turnier- und Hallenspielen):
Die Vereine können über die Höchstzahl der Auswechselspieler eine besondere Regelung treffen, welche dem Schiedsrichter vor dem Spiel mitzuteilen ist. Ein wiederholtes Ein- bzw. Auswechseln ist dabei möglich.

Passkontrolle:
In allen überkreislichen Ligen entfällt bei Pflichtspielen die Passkontrolle, wenn sämtliche Passbilder in der Spielberechtigungsliste im DFBnet-System hochgeladen sind. Das Einstellen der Passbilder für sämtliche überkreislich spielende Mannschaften ist Pflicht.

Sonderbestimmungen:
Gemäß § 45 (1) SpO/WDFV wird für die Frauen-Kreis- und Bezirksligen sowie der Herren-Kreisligen B - D festgelegt, dass hier bis zu vier Spieler/Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können. Dieses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene.

Bestimmungen für Hallenfußballturniere/Jugend:
Für die Altersklassen E-Junioren und jünger kann im Sinne einer altersgerechten Spielform auf zwei Regeln verzichtet werden:  

1. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt, der die Uhr während einer Unterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters anhalten darf (Time-out). Bei Spielunterbrechungen in der letzten Spielminute jeder Halbzeit ist der Zeitnehmer verpflichtet, die Uhr anzuhalten.

2. Erfolgt die Spielfortsetzung (Ausnahmen Strafstoß und Anstoß) nicht innerhalb von vier Sekunden, wird das Spiel wie folgt fortgesetzt:

  • Bei Eckstoß mit Torabwurf
  • Beim Einkick, Einkick für den Gegner
  • Bei Freistoß, Freistoß für den Gegner
  • Abstoß, Freistoß für den Gegner auf der Torraumlinie
  • Wenn der Torwart in seiner Spielhälfte den Ball mit der Hand oder dem Fuß kontrolliert, Freistoß für den Gegner.

Die Zeitvorgabe beginnt, sobald die ausführende Mannschaft in der Lage ist, das Spiel fortzusetzen.

Analog zum Feldfußball gilt, dass der Torabwurf (Abstoß) sowie der Abwurf (Abschlag) des Torhüters aus dem Spiel heraus (soweit dieser den Ball mit den Händen kontrolliert hat) vor der Mittellinie von einem Feldspieler berührt werden muss.

Bei den F- und G-Junioren dürfen keine Turniersieger ermittelt werden.

Norweger Modell:
Mannschaften können in den Kreisligen D und C sowie in den Kreisligen der Frauen bis spätestens zum jeweiligen Meldeschluss des zuständigen Fußballkreises eine Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb im sogenannten „Norweger Modell“ mit neun Spielerinnen/Spielern (einschließlich Torwart) melden. Bereits gemeldete Mannschaft können zudem für das Norweger Modell umgemeldet werden. Gestattet ist der Wechsel von elf auf neun Spielerinnen/Spielern und neun auf elf Spielerinnen/Spielern. Ein solcher Wechsel ist ausschließlich zu Saisonbeginn oder bis zum 31.01. einer laufenden Saison einmalig möglich.

Teilnahme an Pflichtspielen:                                                                                                                Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen  Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.

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