Kontaktverbot ist für Athletinnen und Athleten ein „Minenfeld“

Die Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Doha (Katar) ist seit wenigen Tagen Geschichte. Aus deutscher Sicht war der Bronze-Lauf von Konstanze Klosterhalfen einer der Höhepunkte der Wettkämpfe. „So sehr wir Konstanze Klosterhalfen für die Zukunft alles Gute wünschen, muss man doch feststellen, dass über ihr so etwas wie ein Damoklesschwert schwebt“, sagt der Anti-Doping-Beauftragte des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), Norbert Schlepp, vor dem Hintergrund ihres kürzlich wegen Dopings gesperrten Trainingsgruppen-Chefs.

An diesem jüngsten Beispiel erläutert Schlepp das Kontaktverbot mit gesperrten Betreuerinnen und Betreuern. „Obwohl sie selbst über jeden Doping-Verdacht erhaben ist, könnte sie damit dennoch in das Räderwerk des Anti-Doping-Regelwerks geraten“, sagt der Anti-Doping-Beauftragte über die 5.000-Meter-Läuferin in seinem Anschreiben an die westfälischen Athletinnen und Athleten, das im rechten Seitenrand heruntergeladen werden kann.