Gerichte definieren Sport-Begriff im Rahmen des Anti-Doping-Gesetzes

Der Anti-Doping-Beauftragte des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW), Norbert Schlepp, hat sich mit einem Anschreiben an die westfälischen Vereine und Sportler gewendet. In seiner Mitteilung skizziert Schlepp die Bekämpfung des Dopings auf zwei Ebenen.

Neben dem Anti-Doping-Code der World Anti-Doping-Agency (WADA) verfügt Deutschland seit Ende 2015 über ein eigenes Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Inzwischen haben Gerichte erste Urteile nach dem neuen AntiDopG ausgesprochen und darin auch den Begriff „Sport“ im Zusammenhang mit Doping definiert.

Das Anschreiben zum Thema „Was ist eigentlich Sport?“ vom westfälischen Anti-Doping-Beauftragten kann im rechten Seitenrand als PDF-Datei heruntergeladen werden.