FLVW fordert Gleichbehandlung von Landeskader-Athleten

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) macht sich für die Athletinnen und Athleten aus seinem Landeskader (goldgas Talent-Team) stark. In einem Schreiben an die NRW-Staatskanzlei appellieren die Verantwortlichen aus der westfälischen Leichtathletik, die Sportlerinnen und Sportler aus dem Landeskader (D-Kader) ab sofort wieder für das Training zuzulassen.

Die bundesweit verordneten Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes würden – wie in anderen Bundesländern bereits praktiziert – das Training von Athletinnen und Athleten aus Landeskadern explizit zulassen. Obwohl die CoronaSchVO vom 31.10.2020 des Landes NRW diese Einschränkung definitiv ebenfalls nicht vorgibt, wird durch die Übernahme der Interpretation und Auslegung des Spitzenverbandes DOSB für seine Olympia- und Nationalkader durch die Staatskanzlei NRW ein Training von Landeskader-Athleten aus NRW aktuell ausgeschlossen.

„Wir bedauern, dass die Staatskanzlei NRW durch ihre unnötig interpretierte Einschränkung den Talenten aus NRW jegliche Chancengleichheit nimmt und damit deren weitere Entwicklung zumindest erheblich behindert“, sagt der für die Leichtathletik im FLVW verantwortliche Vizepräsident Peter Westermann.

Der Leitende Landestrainer Winfried Vonstein ergänzt: „Andere Bundesländer lassen neben den Bundes- selbstverständlich auch die Landeskader-Athleteninnen und -Athleten weitertrainieren, um deren langfristige Entwicklung und Vorbereitung für die Ziele im kommenden Jahr nicht zu gefährden“.

„Entwicklung und Vorbereitung nicht gefährden“

Stand jetzt sind aktuell (zunächst bis 30.11.2020) ausschließlich die vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) nominierten Bundeskader dazu berechtigt, an den Landesleistungsstützpunkten zu trainieren. Dazu wird zur Betreuung des Trainings den benannten Sportlerinnen und Sportlern lediglich den verantwortlichen Landes-Trainerinnen und -Trainern sowie den persönlichen Trainern der Zugang zu den Trainingsstätten der Stützpunkte ermöglicht.   

„Wir hoffen auf eine baldige Anpassung im Sinne der Gleichbehandlung. Bis dahin müssen wir aber darauf hinweisen, dass Zuwiderhandlungen einen Verstoß gegen die CoronaSchVO des Landes NRW darstellen“, arbeiten Peter Westermann und sein Team intensiv daran, den Landeskader-Talenten sowie auch westfälischen „Top-Athletinnen und Athleten knapp außerhalb der DLV-Kader“ den Zugang zu den Trainingsstätten zeitnah zu ermöglichen.