Einstimmiger Beschluss: Saison im Amateurbereich wird fortgesetzt

In einer Videokonferenz hat das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) zusammen mit den Kreisvorsitzenden gestern Abend entschieden, die Saison im Amateurfußball wie geplant fortzusetzen. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), die am 24. November in Kraft tritt, lässt dies unter Wahrung der 2G-Regel zu.

Im Jugendfußball gilt dies auch für die Altersklassen G- bis einschließlich C-Jugend. Die Ligenspiele der B- und A-Junioren sowie B-Juniorinnen werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt. Der Trainings- und gegebenenfalls Freundschaftsspielbetrieb kann unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden und soll insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht einschränken. Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Darauf hat sich der Verbands-Jugend-Ausschuss verständigt und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich war.

Auch die westfälische Leichtathletik wird ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb angepasst an die neuen Regelungen weiter aufrechterhalten.

„Nach Abwägung der Möglichkeiten haben wir uns dazu entschieden, den geimpften Spielerinnen und Spielern weiter die Möglichkeit zu geben, ihrem Sport nachzugehen“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski.

„Es ist uns bewusst, wie groß die Herausforderung für die Vereine erneut bei der Umsetzung ist, gleichzeitig bietet es uns allen aber die Möglichkeit, die Saison fortzusetzen“, ergänzt Manfred Schnieders, im FLVW für den Amateurfußball verantwortlich.

Mittwochmorgen wurden alle westfälischen Vereine über den Beschluss sowie die neuen Regelungen informiert: Die Coronaschutzverordnung (Stand 24.11.2021) sieht Beschränkungen für den Amateursport in drei Stufen vor: 3G (Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete; aktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden), 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) und 2G+ (Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test).

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Konkretisierung zur Coronaschutzverordnung (gültig ab 24.11.2021):

Trainerinnern und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Therapeuten, die nicht immunisiert sind, können ihrer Tätigkeit dennoch nachkommen. Sie müssen aber, erstens, einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und, zweitens, eine medizinische Maske tragen.

Darüber hinaus unterliegen Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportlerinnen und Sportler benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Regelungen für den Amateursport sowie die Anpassung der Coronaregeln gemäß § 47a SpO WDFV stehen im rechten Seitenbereich als PDF zum Download bereit.