Bernhard Bußmann informiert über Zusammenarbeit mit dem LVN

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) und der Leichtathletik-Verband Nordrhein (LVN) werden ihre Zusammenarbeit zukünftig stark einschränken. Darüber informiert Bernhard Bußmann, Vorsitzender des Verbands-Leichtathletik-Ausschusses (VLA) im FLVW, in einem Rundschreiben an die westfälischen Leichtathletinnen und -athleten. Grund hierfür seien „offen zutage getretene Differenzen“ in der inhaltlichen Zusammenarbeit, die trotz der Anstrengungen des FLVW nicht ausgeräumt werden konnten.

Die Zusammenarbeit zwischen FLVW und LVN wurde bislang unter der gemeinsamen Dachorganisation Leichtathletik-NRW e.V. gebündelt und einem Kooperationsvertrag festgehalten, der nun jedoch gegenseitig zum 30. September gekündigt wurde. Aktuell werde der „Entwurf einer neuen Kooperationsvereinbarung besprochen, die aber nur noch die Zusammenarbeit der Durchführung gemeinsamer NRW-Meisterschaften und den Schulsport umfasst. Eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Talentsichtung / Talentförderung, Kaderförderung, gemeinsame Traineraus- und -fortbildung, Lehre, etc. wird es ab sofort nicht mehr geben“, betont Bußmann in seinem Schreiben, das nachfolgend im Wortlaut aufgeführt ist:

Liebe Leichtathletinnen und Leichtathleten im FLVW,

nachdem vor knapp zwei Jahren die Dachorganisation Leichtathletik-NRW e.V. gegründet wurde, hat der Leichtathletik-Verband Nordrhein (LVN) am 8. Mai 2019 in seiner Präsidiumssitzung beschlossen, aus diesem Dachverband wieder austreten zu wollen. Bereits im Vorfeld dieser Entscheidung wurde deutlich, dass es unterschiedliche Auffassungen über Führung, Entscheidungsfindung und Zuständigkeiten zwischen den Vertretern der beiden Landesverbände gibt. 

In zahlreichen Gesprächen, bei Vorstandssitzungen und den beiden Mitgliederversammlungen am 22.05.2019 und zuletzt am 09.09.2019 ist klar geworden, dass auch hinsichtlich der inhaltlichen Zusammenarbeit mit dem LV Nordrhein offen zutage getretene Differenzen nicht ausgeräumt werden konnten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nicht zu realisieren. Vorstellungen unsererseits, wie eine zukünftige Kooperation zukünftig ablaufen könnte, sind von den Vertretern des LV Nordrhein abgelehnt worden. 

Die bisher bestehende Kooperationsvereinbarung mit dem LV Nordrhein wurde zum 30.09.2019 gegenseitig gekündigt. Auf der Mitgliederversammlung am 09.09.2019 wurde der Entwurf einer neuen Kooperationsvereinbarung besprochen, die aber nur noch die Zusammenarbeit der Durchführung gemeinsamer NRW-Meisterschaften und den Schulsport umfasst. Das bestehende Meisterschaftsprogramm auf NRW-Ebene wird es also auch in der bisherigen Form weiterhin geben. Eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Talentsichtung / Talentförderung, Kaderförderung, gemeinsame Traineraus- und -fortbildung, Lehre, etc. wird es ab sofort nicht mehr geben. Bereits die Aufstellung der neuen Kader ab dem 01.10.2019 wird wieder getrennt nach Westfalen- und Nordrheinkader erfolgen. 

Gleichwohl ist der Verein Leichtathletik NRW e.V. damit nicht aufgelöst. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat bisher verdeutlicht, dass er weiterhin an dem ‚Einplatzprinzip‘ festhält, sprich: dass es für eine Sportart in NRW eine Dachorganisation geben muss, an die die Fördergelder weitergeleitet werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt würde der LSB eine Auflösung von Leichtathletik NRW e.V. zwar hinnehmen, weist aber darauf hin, dass dann anschließend auch wieder ein gemeinsamer Weg (Organisation) gefunden werden muss, um die Fördermittel auf ein gemeinsames Konto fließen zu lassen. Aus Sicht des Verbands-Leichtathletik-Ausschusses (VLA) im FLVW ist unter diesen Umständen eine Auflösung des Vereins Leichtathletik NRW e.V. zum derzeitigen Zeitpunkt untunlich. Das Grundgerüst für die Entgegennahme und Verteilung der Fördermittel ist mit dem Verein vorhanden, der Grundkonsens der Zusammenarbeit bezieht sich dann aber nur noch auf die Inhalte der oben angeführten Kooperationsvereinbarung.

In Gesprächen mit dem LSB soll in den kommenden Wochen eine Lösung gefunden werden. Der LV Nordrhein favorisiert die Auflösung des Vereins Leichtathletik-NRW e.V., der FLVW würde aber, den Vorgaben des LSB entsprechend, ein Beibehalten des Vereins befürworten, wobei, wie erläutert, die Aufgaben und Zuständigkeiten gemäß der neuen Kooperationsvereinbarung nur noch auf ein Minimum reduziert würden.

Eines sei an dieser Stelle aber auch klar gestellt: Die Entscheidungen haben keine Auswirkungen auf den Sportbetrieb in den Vereinen, die Förderung von Athletinnen und Athleten sowie die gemeinsame Durchführung von NRW-Meisterschaften.

Bernhard Bußmann
Vorsitzender Verbands-Leichtathletik-Ausschuss (VLA)