Änderung im Leichtathletik-Startrecht ab 2019

In seiner vergangenen Sitzung am 12. Juli hat der Verbands-Leichtathletik-Ausschuss (VLA) beschlossen, dass der Fußball- und Leichtahletik-Verband Westfalen (FLVW) ab dem 1. Januar 2019 auch für alle Athletinnen und Athleten der Altersklasse U14 (W/M 12 und 13) verbindlich Startpässe für die Teilnahme an Wettkämpfen vorgeschrieben sind.

Damit trägt der FLVW auch den einschlägigen Bestimmungen der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) Rechnung und sorgt für Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Startpassanträge müssen wie bisher von den Vereinen beim Verband gestellt werden, die Originale mit den Originalunterschriften verbleiben bei den Vereinen.