Fragen und Antworten nach dem Saison-Ende 2020/21

Die Meisterschafts-Saison 2020/21 im westfälischen Jugend- und Amateurfußball ist seit gestern offiziell beendet. Da die für eine sportliche Wertung erforderliche Anzahl an Spielen nicht mehr erreicht werden kann, wird die Spielzeit annulliert. Das heißt, es gibt weder Meister noch Auf- und Absteiger. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) beantwortet im Nachgang der gestrigen Ankündigung die häufigsten Fragen seiner Vereine (FAQ).

Gilt die Entscheidung im Hinblick auf Ende und Annullierung auch für die Staffeln, die deutlich kleiner sind und in denen daher womöglich 50 Prozent der Spiele bis zum 30. Juni hätten gespielt werden können?  

Die Entscheidungen gelten auch für diese Staffeln. Nach Einschätzung der anhaltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist auch in Staffeln mit weniger Mannschaften keine sportliche Entscheidung über Auf- und Absteiger herbeizuführen. 

Können Vereine, die ihre Mannschaft in dieser Spielzeit zurückgezogen haben, dies noch einmal revidieren? 

Nein, ein vorgezogenes Ende der Saison ändert hieran nichts, denn der Wortlaut des § 52 Abs. 1 SpO/WDFV ist dahingehend eindeutig. Demnach gelten Mannschaften, die ab dem 1. Spieltag bis zur Beendigung der Runde vom Spielbetrieb zurückgezogen werden, als Absteiger. Folglich können sie in der neuen Saison nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Das gilt ebenfalls für zurückgezogene Mannschaften im Jugendbereich gemäß § 16a JSpO/WDFV. 

Was hat die Annullierung für die Mannschaften in der neuen Spielzeit für Folgen?  

Die Mannschaften im Männer-, Frauen- und Jugendbereich starten in der neuen Spielzeit in der für die Spielzeit 2020/21 qualifizierten oder gemeldeten Spielklasse. 

Bleiben die wegen des Abbruchs in der vergangenen Spielzeit (2019/20) aufgestockten Staffelgrößen bestehen? 

Durch die Annullierung bleiben die Staffelgrößen grundsätzlich bestehen. Es kann zu Verkleinerungen in den Staffeln kommen, in denen Mannschaften zurückgezogen worden sind oder nicht mehr gemeldet werden. Um gleiche Staffelgrößen in einer Spielklasse zu erhalten, kann es Verschiebungen zwischen den Staffeln in einer Spielklasse zur neuen Spielzeit 2021/22 geben. Ferner kann auch noch ein Spielklassenverzicht erfolgen. Die finale Einteilung und Festlegung erfolgen durch die spielleitenden Stellen nach dem 30.06.2021. 

Wenn Vereine ihre Mannschaften zurückgezogen oder auf ihren Startplatz in einer Spielklasse in der nächsten Spielzeit verzichten, rückt dann eine Mannschaft nach? 

Da es aufgrund der Annullierung keine Auf-/Abstiege gibt, können die aufgrund von Zurückziehungen oder durch Verzicht freiwerdende Staffelplätze nicht durch aufrückende Mannschaften nachbesetzt werden. 

Können Vereine noch ihre Mannschaften im Seniorenbereich zurückziehen, um in der nächsten Spielzeit in der nächsttieferen Spielklasse zu starten? 

In Anlehnung an die bestehenden Regelungen in § 52 Abs. 5 Spielordnung/WDFV können die Vereine ihre Mannschaften bis zum 30. Juni 2021 noch zurückziehen. Die zurückgezogenen Mannschaften starten in der nächsttieferen Spielklasse in der Spielzeit 2021/22. Für den überkreislichen Jugendspielbetrieb wird der Verbands-Jugend-Ausschuss ebenfalls den 30. Juni 2021 für den Spielklassenverzicht festlegen. 

Wie sieht es mit persönlichen Sperren nach (Rote Karte und Gelb/Rote Karte) aus? Gelten diese weiterhin oder verfallen sie bzw. werden evtl. gelöscht? 

Die persönlichen Sperren bleiben bestehen. Im Männer- und Frauenbereich behalten noch nicht abgeleistete Spieltags-Sperren ihre Gültigkeit und müssen in der kommenden Spielzeit abgeleistet werden. Die Ausnahme bilden Spielsperren nach fünfter gelber Karte, die zum Ende der Saison gelöscht werden. Im Jugendbereich erlöschen die Sperren nach Ende der Sperrzeit, d.h. wenn die Anzahl der Wochen bzgl. der Sperre abgelaufen ist, – unabhängig von Abbruch oder Ende der Saison – ist der/die Jugendspieler*in wieder spielberechtigt. 

Wie ist die Wechselperiode geregelt? 

Die Wechselperiode wird wie gewohnt nach den aktuellen Regelungen vorgenommen. Die wechselwilligen Spielerinnen und Spieler müssen sich bis zum 30. Juni 2021 bei ihrem aktuellen Verein abgemeldet haben. In der Spielzeit 2020/21 wird auch der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesetzten Spiel bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs bei der Berechnung des sechsmonatigen Nichteinsatzes von Spielerinnen und Spielern nicht berücksichtigt. Damit wird der Zeitraum seit dem 2. November 2020 bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs nicht angerechnet. 

Wann gibt es den Rahmenterminplan und weitere Informationen zur neuen Saison? 

Die spielleitenden Stellen werden nun die Planungen für die kommende Saison aufnehmen und die jeweils geltenden behördlichen Regelungen berücksichtigen. Anschließend werden die Vereine über alle weiteren Entscheidungen informiert. Die spielleitenden Stellen werden einen Rahmenterminkalender für die kommende Spielzeit erstellen. Letztendlich wird auch der Beginn der neuen Spielzeit von der behördlichen Verfügungslage abhängig sein. Diesen Umstand werden die spielleitenden Stellen bei der Planung berücksichtigen. Im Vorfeld der neuen Saison werden neue Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, in denen alle Details bekanntgegeben werden. 

Was hat die Saisonannullierung für die Jugendteams für Folgen?  

Die überkreislichen Mannschaften behalten in ihrer jeweiligen Altersklasse – bis auf Zurückziehungen oder bei Spielklassenverzicht – ihre Spielklasse. Auf Kreiseben hängt die Einteilung vom jeweiligen Spielmodell des Kreises in den unterschiedlichen Altersklassen ab (z. B. Hin- und Rückrunde oder zweigeteilte Saison mit Qualifikations- und Meisterrunde). Ferner sind durch die Kreis-Jugend-Ausschüsse zudem vor der Planung die Mannschaftsmeldungen der neuen Spielzeit auszuwerten. 

Wie ist der Wechsel bei den Altersstufen geplant? 

Der Wechsel in die nächste Altersklasse erfolgt automatisch mit dem Beginn der neuen Spielzeit im Jugendfußball am 01.08.  

Wann kann wieder trainiert werden?  

Für das Training sind die geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte maßgebend. Je nach Infektionsgeschehen kann es zu Änderungen der Verordnungen und Verfügungen kommen. Auf flvw.de finden Sie die Informationen zu den jeweils geltenden Regelungen. 

Was, wenn Kreise oder kreisfreie Städte ihre Sportanlagen nicht freigeben? 

Diese Entscheidung obliegt ausschließlich den Behörden vor Ort und orientiert sich an der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW. 

Was passiert mit den ganzen Turnieren/Sportwochen, die sonst immer in der Sommerzeit stattfinden? 

Die Durchführung der Vereinsturniere ist von der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte abhängig. Wenn die behördliche Erlaubnis für diese Veranstaltungen vorliegt, werden der FLVW und die Kreise auch kurzfristig die erforderliche Turniergenehmigung erteilen – allerdings nicht vor dem 30. Juni.