Startgemeinschaften
Für Staffeln und Deutsche Mannschaftsmeisterschaften (DSMM, DJMM, DMM, DAMM) können Startgemeinschaften (StG) gebildet werden. Diese StG besteht aus maximal drei Vereinen eines Landesverbandes.
Leichtathletikgemeinschaften dürfen nicht Mitglied einer Startgemeinschaft sein.
Die Vereinbarung gilt immer für ein Kalenderjahr.
Eine Aufstellung der aktuell gemeldeten Startgemeinschaften finden Sie in der Aufzählungen weiter unten.
Ebenso die Formulare zur Beantragung einer Startgemeinschaft.






