2012
Bitte beachten Sie die getrennten Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen für Westdeutsche und Westfälische Meisterschaften
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für Westfalenmeisterschaften
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Ausschreibungen, soweit nicht in den einzelnen Ausschreibungen anders lautende Angaben enthalten sind.
1. Veranstalter
Veranstalter der Westfalen-Meisterschaften ist der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V.
2. Durchführung
Die Meisterschaften und andere Veranstaltungen werden in den jeweils aufgeführten Wettbewerben nach den „Internationalen Wettkampfregeln“ (IWR) sowie der „Deutsche Leichtathletik-Ordnung“ (DLO) in ihrer jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.
3. Dopingkontrollen
Aufgrund der Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings und einer schriftlichen Verpflichtung dem LandesSportBund NRW gegenüber weisen wir darauf hin, dass bei allen Veranstaltungen 2012 Dopingkontrollen möglich sind.
4. Teilnahmeberechtigung
Westfalen-Meisterschaften
Teilnahmeberechtigt sind alle Deutschen und Ausländer, die für einen Leichtathletik-Verein oder eine LG im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. startberechtigt sind, die geforderte Qualifikation bzw. Mindestleistung (A-/B-Norm) erreicht haben und keiner Sperre unterliegen. Über Ausnahmen entscheidet der FLVW (über die Zulassung von Teilnehmern mit B-Norm wird je nach Meldeaufkommen entschieden).
Offene Westfalen-Meisterschaften
Teilnahmeberechtigt sind alle Deutschen und Ausländer, die für einen Leichtathletik-Verein oder eine LG in Deutschland startberechtigt sind, die geforderte Qualifikation erreicht haben und keiner Sperre unterliegen.
Die geforderten Qualifikationsleistungen müssen in der Saison 2011 oder der Saison 2012 bei einer unter Verbandsaufsicht stehenden Veranstaltung erbracht worden sein. Abweichungen davon regelt die Einzelausschreibung der jeweiligen Meisterschaft. Für Freiluftveranstaltungen werden Hallen-leistungen im gleichen Wettbewerb als Qualifikation anerkannt. Wind-begünstigte Leistungen werden nicht anerkannt.
Es wird besonders auf die Altersklasseneinteilung und die Durchlässigkeitsbestimmungen der DLO (§§ 7 und 8 sowie auf die Regelung der Teilnahmevoraussetzungen an Meisterschaften (DLO § 5) hingewiesen.
Alle Athleten jeweils einer Staffel müssen ein einheitliches Vereins-/LG-/StG-Trikot tragen.
Bei allen Meisterschaften sind die Teilnehmer in derselben Disziplin nur in einer Altersklasse startberechtigt. Jugendliche der Klassen U18 und U16 sind nur in der jeweils nächsthöheren Klasse teilnahmeberechtigt. In der Klasse U16 bezieht sich diese Bestimmung auf die Einzeljahrgangsklassen (M/W14 bzw. M/W15). Diese Regelung kann durch die jeweilige Ausschreibung weiter eingeschränkt werden.
5. Meldungen
Die Meldungen haben grundsätzlich über Online-Meldeverfahren zu erfolgen. Über LA.net oder über die Internetseite des FLVW (http://www.flvw.de/). Bis zum jeweiligen Meldeschluss können sie den Link der betreffenden Meisterschaft anklicken und eine bzw. mehrere Meldedateien übertragen. Das Verfahren ist im Internet beschrieben. Der Eingang und die Bearbeitung der Meldungen sind online direkt zu verfolgen.
Im Ausnahmefall können schriftliche Meldungen an die Geschäftsstelle des FLVW, Jakob-Koenen-Str. 2, 59174 Kamen, gerichtet werden. Meldungen sind in diesem Fall in einfacher Ausfertigung einzureichen. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt eine Meldung immer über den FLVW als zuständigem Landesverband.
Athletinnen und Athleten, die aufgrund von triftigen Gründen (Verletzung o. ä.) die geforderte Qualifikationsleistung nicht erzielen konnten, können vor Meldeschluss eine Sonderzulassung (SZ) beantragen. Über diese entscheidet im Einzelfall die/der Wettkampfwart/in oder die/der Jugendwart/in.
Für die Meldungen ist der DLV-Vordruck 2.21 zu verwenden. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich: Athletennummer, Name, Vorname, Geburtsjahr, Disziplin, Qualifikationsleistung. Bei der Angabe der Qualifikationsleistung sind außerdem Ort und Datum anzugeben. Für Staffelwettbewerbe ist eine namentliche Meldung mit Angabe der Athletennummer erforderlich. Fehlt eine der vorstehenden Angaben, wird gemäß FLVW-Leichtathletikordnung ein Ordnungsgeld verhängt.
Am Tage des Meldeschlusses muss ein gültiges Startrecht bestehen. Sofern dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt, muss es spätestens mit der Abgabe der Meldung beantragt werden.
Der Verband informiert über abgelehnte Meldungen auf der Internetseite www.flvw.de im Bereich Leichtathletik unter dem Link der jeweiligen Meisterschaftsveranstaltung oder über „Leichtathletik aktuell“. Die Teilnehmerübersichten werden spätestens dienstags vor der Veranstaltung im Internet veröffentlicht.
Auf die Durchführungsbestimmungen zur Finanzordnung des FLVW I. Abschnitt, 4. Ordnungsgelder, wird verwiesen.
Organisationsbeiträge Erwachsene Jugendliche
Einzelmeldung 8,00 € 5,00 €
Staffelmeldung 10,00 € 7,00 €
Blockwettkampf - -
Mehrkampf 20,00 € 14,00 €
Cross- und Waldlauf 10,00 € 7,00 €
Straßenwettbewerbe
bis 10 km (einschließlich) 14,00 € 10,00 €
bis 25 km (einschließlich) 17,00 € 13,00 €
mehr als 25 km 22,00 € 17,00 €
100 km und darüber 28,00 € -
Mit der Abgabe der Meldung wird die Verpflichtung zur Zahlung des Organisationsbeitrages auch im Fall des Nichtantretens anerkannt.
Ummeldungen nach Meldeschluss und Ummeldungen am Veranstaltungstag in eine andere Altersklasse sind grundsätzlich nicht zulässig! Bitte achten Sie daher auf eine korrekte Meldung!
6. Meldeschluss
Der in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Meldeschluss (= Eingang der Meldungen bei der FLVW-Geschäftsstelle) muss auf jeden Fall eingehalten werden. Mündliche oder telefonische Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Als Ausnahmeregelung werden Meldungen, die der FLVW-Geschäftsstelle nach Ablauf des Meldeschluss-Termins bis 8 Tage vor der Meisterschaft zugehen, gegen eine zusätzliche Gebühr von 5 € je Teilnehmer und Wettbewerb angenommen.
Spätere Meldungen, auch am Veranstaltungstag, werden nur von einem offiziellen Vereinsvertreter unter Vorlage des Qualifikationsnachweises (die bis zum Meldeschluss-termin erfolgt sein muss) und (am Veranstaltungstag) gegen eine Zusatzgebühr von 10 € je Teilnehmer und Wettbewerb angenommen. Ummeldungen werden nicht vorgenommen!
Sofern zum regulären Meldeschlusstermin in einer Disziplin keine Meldung vorliegt, fällt die betreffende Disziplin aus. Nachmeldungen - auch am Wettkampftag - werden dann nicht mehr angenommen.
7. Kommunikationswege
Die FLVW-Geschäftsstelle verwendet im Zusammenhang mit allen Meisterschaften und damit zusammenhängenden Vorgängen die Verbandsinternetseite www.flvw.de als Kommunikationsplattform. Hier werden Hinweise zu fehlenden Angaben bei der Meldung, abgelehnte Athleten, Startlisten, Ergebnisse etc. veröffentlicht. Die Vereine sind verpflichtet diese Hinweise zu beachten und sich gegebenenfalls mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, um Nachteile zu vermeiden. Achten Sie besonders auf die Hinweise unter der jeweiligen Meisterschaftsveranstaltung und „Leichtathletik aktuell“
Alle Vereine werden gebeten, die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der Online-Kontakte vorrangig zu nutzen.
8. Vorläufe, Zwischenläufe, Endläufe, Zeitläufe
Die Läufe werden ggf. durch Zeitläufe entscheiden bzw. die Endlaufteilnehmer durch Vor- und Zwischenläufe ermittelt. Maßgebend ist die Ausschreibung für die jeweilige Veranstaltung. Zwischenläufe und (Zeit-)Endläufe werden nach den IWR-Regeln 166 und ggf. 214 gesetzt. In der Regel kommen die Sieger und weitere Zeitschnellste weiter. Die Regelung des Weiterkommens wird auf den jeweiligen Lauflisten am Veranstaltungstag veröffentlicht. Wenn aufgrund geringer Teilnehmerzahlen Vor- oder Zwischenläufe ausfallen, findet zur Vor- bzw. Zwischenlaufzeit der Endlauf statt. In diesem Fall wird bei Interesse ein Einlagelauf zur Endlaufzeit angeboten.
9. Technische Wettbewerbe
In den technischen Disziplinen, ausgenommen Hochsprung und Stabhochsprung, werden mit jeweils drei Versuchen für jeden Teilnehmer die besten Acht ermittelt, die dann jeweils drei weitere Versuche haben.
10. Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die sich am Stellplatz gemeldet oder in Qualifikation oder Ausscheidung sowie in den Vor- und Zwischenläufen die weitere Teilnahmeberechtigung erworben und nicht hierauf verzichtet haben, diese aber nicht wahrnehmen, werden von der Teilnahme an der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen (sh. IWR, Regel 142, 4). Ein Verzicht ist bis spätestens 10 Minuten nach Aushang der Ergebnisliste des Vor- oder Zwischenlaufes am Stellplatz zu erklären. Nur dann können ggf. weitere Teilnehmer nachrücken. Nachrücken ist ggf. bis 30 Minuten vor der nächsten Runde möglich.
11. Geräte
Eigene Wurf- und Stoßgeräte können benutzt werden (IWR, Regel 187, Ziff. 3). Sie müssen aber bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn zur Kontrolle vorgelegt worden sein.
12. Anlagen
Hinsichtlich der Benutzung der Wettkampfanlagen, insbesondere der Benutzung der Kunststoffanlagen mit Spikes, sind die Benutzungsvorschriften des jeweiligen Stadioneigners zu beachten.
13. Startunterlagenausgabe, Stellplatz, Startnummer
Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt vereinsweise an der in der einzelnen Ausschreibung genannten Stelle. Die Organisationsgebühren werden nach der Veranstaltung eingezogen.
Den Startunterlagen liegen die Stellplatzkarten bei, die sofort - spätestens jedoch 60 Minuten vor der im jeweiligen Zeitplan genannten Anfangszeit des betreffenden Wettbewerbs - abgegeben werden müssen. Für die pünktliche Abgabe der Stell¬platzkarten ist ausschließlich der Aktive verantwortlich.
Für jeden gemeldeten Teilnehmer wird eine Startnummer ausgegeben, die entsprechend den Regeln der IWR zu tragen ist. Die Regelung gilt für Freiluft- und Hallenveranstaltungen. Auf die Ausgabe von Sicherheitsnadeln wird verzichtet.
14. Mehrkampf- und Mannschaftswertung
Bei den Mehr- und Mannschaftskämpfen erfolgt die Wertung nach den jeweils gültigen Punktetabellen (siehe unter 3. Durchführung). Bei Straßenwettbewerben erfolgt die Mannschaftswertung durch Addition der erzielten Zeiten. Für die Mannschaftswer¬tung bei Cross- und Waldläufen werden jeweils drei Läuferinnen bzw. Läufer gewertet. Das Mannschaftsergebnis wird durch Addition der Platzziffern ermittelt. Die Mannschaft mit der niedrigsten Punktzahl ist Sieger.
15. Senioren
Ummeldungen am Veranstaltungstag in eine andere Altersklasse/Disziplin sind ausgeschlossen. Wenn in einer Altersklasse/Disziplin nur 1 oder 2 Teilnehmer gemeldet sind, starten diese mit der jüngeren Klasse zusammen und werden dort auch gewertet, sofern sie nicht im Wettkampf die Qualifikation für die Deutschen Seniorenmeisterschaften in ihrer Altersklasse erreichen.
Sofern in einer nicht eigens genannten Altersklasse mindestens drei Teilnehmer den Wettkampf beginnen, erfolgt eine Meisterschaftswertung in dieser Klasse.
16. Zeitpläne
Der Vermerk "Änderungen vorbehalten" gilt für alle in dieser Broschüre abgedruckten Ausschreibungen/Zeitpläne.
17. Sprunghöhen
Die angegebenen Sprunghöhen werden ggf. so geändert, dass die Qualifikationshöhe der höheren Meisterschaft erreicht werden kann.
18. Ergebnislisten
Ergebnislisten werden nach der Veranstaltung unter www.flvw.de veröffentlicht.
19. Auszeichnung
Die Sieger(innen) der Einzel-, Staffel- und Mannschafts-Meisterschaftswettbewerbe (Ausnahme Straßenwettbewerbe, siehe jeweilige Ausschreibung) führen die in den einzelnen Klassen genannten Titel:
Männer/Frauen Westfalenmeister(in) 2012
Junioren/Juniorinnen U23 Westfälische(r) Juniorenmeister(in) 2012
Jugend U20/U18/U16 Westfälische(r) Jugendmeister(in) 2012
Senioren Westfälische(r) Seniorenmeister(in) 2012
Die acht Erstplazierten in den Endkämpfen bzw. den Endläufen (bei 6 Bahnen sechs Erstplatzierte) erhalten eine Urkunde.
20. Siegerehrung
Die Siegerehrungen finden grundsätzlich zeitnah nach Beendigung des jeweili¬gen Wettbewerbs statt; die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes.
Wichtiger Hinweis: Die Auswertung der Landesmeisterschaften, die gemeinsam mit westdeutschen Meisterschaften ausgetragen werden, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
21. Haftung
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen und sonstigen Schadensfällen.
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für Westdeutsche Meisterschaften
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Ausschreibungen, soweit nicht in den einzelnen Ausschreibungen anderslautende Angaben enthalten sind.
1. Veranstalter
Veranstalter der Westdeutschen Meisterschaften ist der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletik-verband e.V.
2. Durchführung
Die Meisterschaften und andere Veranstaltungen werden in den jeweils aufgeführten Wettbewerben nach den "Internationalen Wettkampfregeln" (IWR) sowie der "Deutschen Leichtathletik-Ordnung" (DLO) in ihrer jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.
3. Zeitpläne
Änderungen der Zeitpläne können nach Eingang der Meldungen notwendig sein, werden dann jedoch rechtzeitig im Internet bekannt gegeben.
Zeichenerklärung in den Zeitplänen:
F = Finale (Endlauf bzw. Entscheidung)
V = Vorlauf (erste Runde)
Z = Zwischenlauf (zweite Runde)
ZE = Zeit-Endläufe (hier finden als Finale Zeitläufe statt, die Platzierungen richten
sich ausschließlich nach den erzielten Zeiten der Zeitläufe)
ZV = Zeit-Vorläufe (hier qualifizieren sich die Teilnehmer ausschließlich über die Zeiten
für die nächste Runde bzw. den Endlauf)
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Deutschen und Ausländer, die für einen Verein oder eine LG der drei westdeutschen Leichtathletik-Verbände startberechtigt sind, die geforderte Qualifikation erreicht haben und keiner Sperre unterliegen.
Die geforderten Qualifikationsleistungen müssen in der Saison 2011 oder der Saison 2012 bei einer amtlich beaufsichtigten Veranstaltung erbracht worden sein. Abweichungen davon regelt die Einzelausschreibung der jeweiligen Meisterschaft. Für Freiluftveranstaltungen werden Hallenleistungen im gleichen Wettbewerb als Qualifikation anerkannt. Wind-begünstigte Leistungen werden nicht anerkannt.
Es wird besonders auf die Altersklasseneinteilung und die Durchlässigkeitsbestimmungen der DLO (§§ 7 und 8 sowie auf die Regelung der Teilnahmevoraussetzungen an Meisterschaften (DLO § 5) hingewiesen.
Bei allen Meisterschaften sind die Teilnehmer in derselben Disziplin nur in einer Altersklasse startberechtigt. Jugendliche der Klassen U18 und U16 sind nur in der jeweils nächsthöheren Klasse teilnahmeberechtigt. In der Klasse U16 bezieht sich diese Bestimmung auf die Einzeljahrgangsklassen (M/W14 bzw. M/W15). Diese Regelung kann durch die jeweilige Ausschreibung weiter eingeschränkt werden.
5. Vorläufe, Zwischenläufe, Endläufe, Zeitläufe
Die Läufe werden ggf. durch Zeitläufe entschieden bzw. die Endlaufteilnehmer durch Vor-, Zwischen- und Vorentscheidungsläufe ermittelt. Maßgebend ist die Ausschreibung für die jeweilige Veranstaltung. Zwischenläufe und (Zeit-)Endläufe werden nach den IWR-Regeln 166 und ggf. 214 gesetzt.In der Regel kommen die Sieger und weitere Zeitschnellste weiter. Die Regelung des Weiterkommens wird auf den jeweiligen Lauflisten am Veranstaltungstag veröffentlicht.
Wenn aufgrund geringer Teilnehmerzahlen Vor- oder Zwischenläufe ausfallen, findet zur Vor- bzw. Zwischenlaufzeit der Endlauf statt. In diesem Fall wird bei Interesse ein Einlagelauf zur Endlaufzeit angeboten. Antreten zum Lauf muss bis fünf Minuten vor der genannten Zeitplanzeit erfolgen.
6. Finale bei Sprung und Stoß / Wurf
Im Weit- und Dreisprung sowie in den Wurf- und Stoßwettbewerben werden bei Einzel-meisterschaften jeweils mit drei Versuchen für jeden Teilnehmer die besten Acht ermittelt, die dann jeweils drei weitere Versuche haben.
Die Reihenfolge für die letzten drei Versuche wird nach IWR-Regel 180.5 festgelegt; eine Veränderung vor dem 6. Versuch findet nicht statt.
Im Verlauf der Steigerungen bei Hoch- und Stabhochsprung werden in der Regel die Qualifikationsleistungen für die jeweilige Deutsche Meisterschaft erreicht. Daher sind kurzfristig geringfügige Änderungen der angegebenen Anfangshöhen möglich.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die sich am Stellplatz gemeldet oder in Qualifikation und Ausscheidung sowie in den Vor-, und Zwischenläufen die weitere Teilnahmeberechtigung erworben und nicht hierauf verzichtet haben, diese aber nicht wahrnehmen, werden von der Teilnahme an der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen (vgl. IWR 142,4).
Ein Verzicht ist bis spätestens 10 Minuten nach Aushang der Ergebnisliste des Vor- oder Zwischenlaufes im Wettkampfbüro zu erklären. Nur dann können ggf. weitere Teilnehmer nachrücken. Nachrücken ist ggf. bis 30 Minuten vor der nächsten Runde möglich.
8. Geräte
Eigene Wurf- und Stoßgeräte können benutzt werden. Sie müssen aber bis eine Stunde vor Wettkampfbeginn zur Kontrolle vorgelegt worden sein.
9. Organisationsbeiträge
Männer / Frauen / U 23
Senioren/Seniorinnen Jugendliche
U 20 / U 18 / U 16
Einzel € 8,00 € 5,00
Staffel € 10,00 € 7,00
Straßenwettbewerbe gemäß Ausschreibung
Bei Meldung über LA-Net gibt es einen Rabatt von € 0,50 pro Wettbewerb.
10. Meldeschluss
Der in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Meldeschluss muss auf jeden Fall eingehalten werden. Als Ausnahmeregelung werden Meldungen, die nach Ablauf des Meldeschluss-Termins bis 8 Tage vor der Meisterschaft zugehen, gegen eine zusätzliche Gebühr von 5 € je Teilnehmer und Wettbewerb angenommen.
Spätere Meldungen, auch am Veranstaltungstag, werden nur von einem offiziellen Vereinsvertreter unter Vorlage des Qualifikationsnachweises mit Leistungsbestätigung gegen eine Zusatzgebühr von 10 € je Teilnehmer und Wettbewerb angenommen. Ummeldungen werden nicht vorgenommen!
Sofern zum regulären Meldeschlusstermin keine Meldung vorliegt, fällt die betreffende Disziplin aus. Nachmeldungen - auch am Wettkampftag - werden dann nicht mehr angenommen.
11. Stellplatz
Der Stellplatz wird in jedem Fall besonders gekennzeichnet. Dort müssen sich die Teilnehmer aller Disziplinen bis 60 Minuten vor der im Zeitplan angegebenen Startzeit durch Abgabe der entsprechenden Stellplatzkarte melden. In begründeten Einzelfällen (z.B. Stau bei der Anreise) besteht die Möglichkeit sich telefonisch mit der in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Telefonnummer in Verbindung zu setzen. Bei Staffeln ist mit der Abgabe der Stellplatzkarte auf dieser auch die endgültige Besetzung und Startreihenfolge zu melden (vgl. IWR 170, 18).
12. Auszeichnungen / Siegerehrung
In allen Klassen erhalten die Sieger den Titel „Westdeutsche(r) Meister/in 2012". Die ersten Acht erhalten Urkunden. Den Meisterwimpel erhalten die Sieger in allen Einzel- und Staffelwettbewerben.
13. Haftung
Haftung für Schäden irgendwelcher Art (Unfälle, Diebstähle usw.) wird weder vom jeweiligen Ausrichter noch vom Veranstalter übernommen.
14. Teilnehmerübersichten / Ergebnislisten
Die Teilnehmerübersichten werden ca. 5 Tage vor der Veranstaltung, die Ergebnisse zeitnah nach der Veranstaltung im Internet veröffentlicht.






