Lehre – Ausbildung – Fortbildung
21.02.2012
Wichtige Informationen zur Gültigkeit und zur Verlängerung von Leichtathletik C-Trainer - und B-Trainer-Lizenzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Trainerkolleginnen und Trainerkollegen,
aufgrund häufiger Nachfragen weise ich nochmals darauf hin, dass auf Grundlagen der überarbeiteten Leichtathletik-Lehrordnung des DLV (2010), Leichtathletik C- und B-Trainer-Lizenzen grundsätzlich nur in der jeweils ausgewiesenen Gültigkeit mit einem Umfang von 15 Lerneinheiten (LE) Fortbildung verlängert werden können. Sollte die Lizenzgültigkeit abgelaufen sein, verfällt die Lizenz ohne Übergangsfrist. Die Lizenz dann nur wieder aktiviert werden, wenn mindestens 30 LE Fortbildung nachgewiesen worden sind.
Die Gültigkeit der Lizenz beträgt maximal 4 Jahre (C-und B-Lizenz). Sie wird grundsätzlich jeweils vom Jahresende (31.12.) des Jahres an berechnet, in dem die Fortbildung sattgefunden hat.
Hinweis: Mindestens die Hälfte der zur Verlängerung notwendigen Anzahl von Lerneinheiten müssen bei einer der vom FLVW leichtathletikspezifischen ausgerichteten Fortbildungen absolviert werden. Der Lizenzinhaber ist für die Verlängerung seiner Lizenz selbst verantwortlich.
Nähere Informationen erteilt Frau Ute Bohne, Tel. 02307/371539 oder ute.bohne@flvw.de
Ich bitte um Beachtung. Vielen Dank.
Heinz-Dieter Antretter
Abteilungsleiter Leichtathletik
21.02.2012








