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Einheitliche Wettkampfkleidung bei Startgemeinschaften

10.02.2010

Aus gegebenem Anlass weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass die Frage der Wettkampfkleidung von Startgemeinschaften durch die Leichtathletikordnung (LAO) eindeutig geregelt ist:

Unter dem Kapitel Teilnahmerecht an Wettkämpfen ist unter § 5 Absatz 1.1.7 der LAO dazu Folgendes ausgeführt: "Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen ist, dass ... bei allen Staffelwettbewerben die Staffelmitglieder einer Startgemeinschaft eine einheitliche Wettkampfkleidung tragen."

Damit müssen Startgemeinschaften also bei Wettkämpfen und Meisterschaften mit einem einheitlichen Trikot antreten, ein Mix von Trikots der einzelnen Vereine einer Startgemeinschaft ist nicht erlaubt.

Wir weisen darauf hin, dass insbesondere bei Meisterschaften strikt darauf zu achten ist, dass diese Regel auch eingehalten wird.

 

Von: Winfried Vonstein