Gastspielgenehmigungen
Um eine Gastspielgenehmigung zu erhalten, bitten wir das eingestellte Formular auszufüllen und uns mit Vereinssstempel und Unterschrift per Telefax (02307/371-477) oder auf dem Postweg zukommen zu lassen.
Dieses werden wir nach Prüfung abzeichnen und Ihnen per Telefax wieder zukommen lassen.
Nachfolgende Punkte bitten wir zu beachten:
- Falls der von Ihnen einzusetzende Spieler noch einem anderen Verein zugehört, wird die Freigabe des Vereins benötigt.
- Sollte es sich bei dem Spiel um ein Turnierspiel – wo am Ende des Turniers eine Siegprämie ausgeschüttet wird – handeln, gilt die Gastspielerlaubnis als gegenstandslos!
- Die Gastspielerlaubnis wird ohne Prüfung und Gewähr etwaigen Versicherungsschutzes im Rahmen des sogenannten Sportversicherungsvertrages erteilt.
- Gemäß Präsidiumsbeschluss vom 19.11.2007 wird für die Genehmigung einer Gastspielerlaubnis für alle Spielklassen eine Bearbeitungsgebühr gem. § 8 Ziffer 2 SpO/WFLV in Höhe von 30,00 Euro (pro Spieler und pro Spiel) erhoben.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Pätzold
Tel: 02307 - 371 512
Fax: 02307 - 371 477
E-Mail: sabine.paetzold@flvw.de





