Zweitspielrecht - Sicherung der altersgemäßen Spielmöglichkeit
Spieler, die in ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit in ihrem Stammverein haben, können ein Zweitspielrecht für einen Nachbarverein beantragen. Dort nehmen sie am regulären Spielbetrieb des Vereins teil. Die Spielberechtigung für den Stammverein bleibt erhalten.
Die einzige Intention des Zweitspielrechtes ist die Sicherung einer altersgemäßen Spielmöglichkeit für Jugendspieler. Die gezielte Leistungsförderung ist nicht vereinbar.
Das Zweitspielrecht wird ausschließlich für die betreffende Altersklasse gemäß § 4 JSpO/WFLV des Spielers bzw. der Spielerin erteilt. Mit dem Zweitspielrecht darf der Junior bzw. die Juniorin nicht in der nächsthöheren Altersklasse des Vereins, für den er/sie das Zweitspielrecht hat, eingesetzt werden.





