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Bildung einer Jugendspielgemeinschaft

Die Jugendspielgemeinschaften sind eine bewährte Möglichkeit für Vereine, die auf Grund von Spielermangel keine eigenständige Mannschaft stellen können, unbürokratisch eine gemeinsame Mannschaft für den Spielbetrieb zu melden.

Im Regelfall schließen sich zwei benachbarte Vereine eines FLVW-Kreises für die entsprechende Altersklasse zusammen. Der Antrag ist sodann an den Kreisjugend-Ausschuss zu richten. Aber auch kreisübergreifend ist die Bildung einer Jugendspielgemeinschaft möglich. Der Antrag muss in diesem Fall über die beteilgten Kreise an den Verbands-Jugend-Ausschuss gerichtet werden. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen finden Sie in den Durchführungsbestimmungen.

Die Teilnahme am überkreislichen Spielbetrieb bzw. an Wettbewerben auf Verbandsebene ist mit Jugendspielgemeinschaften nicht möglich. Ziel der Jugendspielgemeinschaften ist es, Jungen und Mädchen eine Gelegenheit zur Teilnahme am geregelten Spielbetrieb zu geben. Die Bildung von gemeinsamen Mannschaften zur Leistungsförderung widerspricht dieser Zieltsetzung.

Unterlagen Jugendspielgemeinschaften